Online-Fortbildungsportal für Vertragsärzte der KBV
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bietet Vertragsärzten im Arzneimittel-Infoservice (AIS) die Möglichkeit, sich online zu Themen der Arzneimittel und deren Verordnung fortzubilden und hierfür sog. CME-Punkte zu erwerben.
Das Portal selbst bietet Ärzten praxisnah versorgungsrelevante Arzneimittelinformationen und -bewertungen sowie Analysen zur Ausgabenentwicklung und zur Verschreibungshäufigkeit von Medikamenten bei bestimmten Krankheitsbildern... weiterlesen >>
Erste Runde der Fortbildungsnachweise geschafft!
Bisher liegen zwar den KVen noch keine endgültigen Zahlen vor – aber das erste Ergebnis zeigt, dass Vertragsärzte ihre Fortbildungspflicht sehr ernst nehmen. Mehr als 90 % der Vertragsärzte und -psychotherapeuten haben die geforderten 250 Fortbildungspunkte erfüllt. Absoluter Spitzenreiter ist hier Sachsen-Anhalt mit 99,9 %.
Dicht gefolgt auf dem Platz 2 kommen die Bremer Kollegen mit 99,2 %.
In anderen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sieht es nicht ganz so gut aus: Die KVen Bayern und Baden-Württemberg haben eine Quote von 92 % erreicht. Das Schlusslicht bildet Saarland mit 90 %.
Diejenigen Vertragsärzte und -psychotherapeuten, die ihre Fortbildungspflicht nicht erfüllt haben, müssen nun mit Sanktionen demnächst rechnen: Bereits mit den Honorarbescheiden für das 3. Quartal 2009, die Anfang des Jahres 2010 zugesandt werden, wird es zu Kürzungen kommen.
Der Gesetzgeber hat dabei festgelegt, dass Vertragsärzten, die nicht oder nicht vollständig den Fortbildungsnachweis erbracht haben, das Honorar für die ersten vier Quartale, die auf den Fünfjahreszeitraum folgen, um 10 % gekürzt wird. Bei weiterhin fehlendem Fortbildungsnachweis beträgt die Kürzung ab dem darauf folgenden Quartal, also ab dem dritten Quartal 2010, 25 %.
Lesen Sie hierzu auch den Artikel „Diese Sanktionen drohen Ihnen bei Nicht-Erfüllung Ihrer gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung“.
Regelleistungsvolumen: Diese Änderungen können Sie 2010 erwarten
An der Regelleistungsvolumen-Systematik (RLV) werden sich erst ab dem zweiten Quartal 2010 Änderungen ergeben, so hat der Bewertungsausschuss am 22.09.2009 entschieden.
Für die Änderung der RLV-Systematik ab dem 01.04.2010 ist vorgesehen, dass die Zuschlagsregelungen für Berufsausübungsgemeinschaften und Praxen mit angestellten Ärzten auf den Prüfstand kommt. Hierzu sollen die Entwicklungen der Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen ab dem 1. Quartal 2008 sowie die Arztfälle ab dem 3. Quartal 2008 bis einschließlich 2. Quartal 2009 berücksichtigt werden... weiterlesen >>
| Lesen Sie auch folgende Artikel zur zertifizierten Fortbildungspflicht:
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Günter Stein gehört zu den erfolgreichsten Fachautoren Deutschlands. Er war jahrelang Chefredakteur des Wirtschaftsdiensts „Praxisführung aktuell“.
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