Das Prinzip der CME-Punkte-Dokumentation: So weisen Sie Ihre besuchten Fortbildungen nach

Wie erfolgt der Fortbildungsnachweis nach § 95d SGB V?
Der Nachweis der 250 Fortbildungspunkte erfolgt über ein Zertifikat der Landesärztekammer bzw. Landespsychotherapeutenkammer bzw. ein Zertifikat, das den Musterregelungen der Bundesärztekammer oder Bundespsychotherapeutenkammer entspricht.
Weisen Sie 250 Fortbildungspunkte nach, stellt die Kammer - i. d. R. auf Antrag - ein Zertifikat aus. Das Zertifikat ist bei der KV einzureichen.
Es sind drei Fortbildungsnachweise zu unterscheiden:
1. Fortbildungszertifikate der Ärztekammern:
Das Fortbildungszertifikat einer Kammer wird von den KVen ohne weitere inhaltliche Prüfung anerkannt, d.h. hier besteht für Sie Rechtssicherheit.
2. Andere Fortbildungszertifikate:
Sofern daneben wissenschaftliche Gesellschaften oder private Fortbildungsanbieter eigene Fortbildungszertifikate ausstellen, müssen diese jedoch den von der BÄK festzulegenden Kriterien entsprechen.
3. Sonstige Nachweise in Ausnahmefällen:
Hierfür werden die Einzelheiten von der KBV nach § 95d Abs. 6 Satz 2 SGB V geregelt. In der Regel müssen Sie hier gesonderte Anträge stellen, die zunächst geprüft werden.
So beantragen Sie das Fortbildungszertifikat
Sie können das Fortbildungszertifikat jederzeit bei Ihrer zuständigen Kammer beantragen. Sie erhalten das für die Zukunft fünf Jahre gültige Fortbildungszertifikat, wenn Sie für die vergangenen fünf Jahre (gerechnet ab dem ersten Tag nach dem Eingang des Antrages bei der Ärztekammer) insgesamt mindestens 250 Fortbildungspunkte nachweisen können.
Spezielle Regelungen für Krankenhausärzte
Auch bei angestellten Krankenhausärzten gilt die Fortbildungspflicht als nachgewiesen, wenn der zuständigen Kammer ein Fortbildungszertifikat vorliegt. Wichtig ist, dass Sie die geforderte Unterscheidung zwischen fachspezifischer und sonstiger Fortbildung selbst treffen. Der Ärztliche Direktor muss dies jedoch schriftlich bestätigen.
Sie müssen die Nachweise (also auch Ihr Zertifikat) Ihrem Ärztlichen Direktor des Krankenhauses vorlegen, in dem Sie nach Ablauf der 5-Jahres-Frist tätig sind. Ihr Ärztlicher Direktor muss die Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung überwachen und dokumentieren.
Elektronische Erfassung Ihrer Fortbildungspunkte
Um die enorme Datenflut zu bewältigen und die Fortbildungsprozesse zu verwalten, haben die Ärztekammern den so genannten Elektronischen Informationsverteiler (EIV) eingeführt, um die elektronische Erfassung und Übermittlung der CME-Punkte zu ermöglichen.
Als Arzt erhalten Sie von Ihrer zuständigen Ärztekammer eine so genannte Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) in Form eines Barcodes. Gleichzeitig erhalten Fortbildungsanbieter und ihre anerkannten Fortbildungsveranstaltungen eine einheitliche Veranstaltungsnummer (VNR).
So funktioniert die elektronische Übermittlung Ihrer CME-Punkte:
Besuchen Sie eine von den Kammern anerkannte Fortbildung, liest der Veranstalter mit einem Barcode-Scanner Ihre EFN ein bzw. klebt Ihr Barcode auf die Teilnehmerliste ein und übermittelt die Daten zusammen mit der VNR an einen zentralen Server. Dieser Server verteilt dann die Meldungen auf die einzelnen Ärztekammern.
Der Elektronische Informationsverteiler (EIV) verfügt über aktuelle Stammdaten zu den Veranstaltungsnummern sowie über die Information, welche Fortbildungsnummer zu welcher Kammer gehört. Die Kammern aktualisieren diese Daten regelmäßig und ermöglichen so eine Zuordnung der vom Veranstalter eingehenden Meldungen und deren Verteilung an die richtige Ärztekammer.
Die Kammern lesen dann die übermittelten Daten in Ihr elektronisches Punktekonto ein. Sie können über einen gesicherten Internet-Zugang Ihren aktuellen Punktestand ansehen - sofern die für Sir zuständige Kammer die technischen Voraussetzungen hierfür geschaffen hat.
So stellen Sie sicher, dass Ihre Nachweise richtig übermittelt werden:
- Sie sollten im Besitz einer Einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN) in Form eines Barcodes sein – wenden Sie sich hierzu an Ihre zuständige Kammer.
- Wenn Sie eine Fortbildung besuchen, müssen Sie ein Barcode-Etikett bzw. Ihren Fortbildungsausweis zur Registrierung durch den Veranstalter mitführen.
- Für jede Teilnahme an einer Fortbildung sollten Sie zusätzlich eine Papierbescheinigung aufheben.
- Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Kontostand, damit Sie immer auf dem neusten Stand sind, wie viele CME-Punkte Sie noch erbringen müssen.
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