Holen Sie sich Ihr Geld vom Staat zurück: Diese Fortbildungskosten dürfen Sie absetzen

Eine Fortbildung liegt vor, wenn eine Weiterbildung (nicht Ausbildung) in einem bereits ausgeübten Beruf erfolgt.
Im Rahmen der Fortbildung können Sie folgende Kosten absetzen:
- Kosten der Veranstaltung als Betriebsausgabe
- Kosten für die An- und Abfahrt
- evtl. Unterbringungskosten sowie Nebenkosten, wie z. B. Parkgebühren
Weiterhin können Sie, je nach Abwesenheitsdauer, auch pauschale Kosten für Verpflegung geltend machen:
| Dauer der Abwesenheit | Höhe der Verpflegungspauschale |
| Abwesenheitsdauer von 24 Stunden: | 24,- € |
| Abwesenheitsdauer von mind. 14 Stunden und weniger als 24 Stunden: | 12,- € |
| Abwesenheitsdauer von mind. 8 Stunden und weniger als 14 Stunden: | 6,- € |
![]() | Aus Sicherheitsgründen sollten Sie den Tagesablauf speziell von mehrtätigen medizinischen Fortbildungen anhand des Programms dokumentieren, da von Seiten des Finanzamts immer wieder bestritten wird, dass bei der Reise die Fortbildung im Vordergrund stand. |
Praxistipp: Setzen Sie Ihre BahnCard für Fortbildungen als Werbungskosten ab!
Sie haben sich eine BahnCard für Ihre Urlaubsfahrt gekauft? Die Kosten hierfür können Werbungskosten sein – obwohl Sie die BahnCard auch privat genutzt haben.
Besonders bei Fahrten zu Fortbildungen oder Messen in gut erreichbaren Städten bietet es sich an, mit dem Zug zu fahren. Denn: Sobald sich Ihre beruflichen Fahrtkosten insgesamt um den Preis der BahnCard verringert haben, dürfen Sie die Aufwendungen als Werbungskosten absetzen.
Dass Sie die BahnCard auch für private Reisen genutzt haben könnten, spielt dabei keine Rolle. Die vollen Kosten dürfen übrigens sogar dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn Sie die BahnCard erst im Dezember gekauft haben (FG Baden- Württemberg vom 17.01.2008, Az.: 6 K 2192/07).
Erstattung von Fortbildungskosten Ihrer Mitarbeiter
Wichtig: Sind Sie in eigener Praxis niedergelassen, können Sie nicht nur die eigenen Fortbildungskosten geltend machen, auch die für Ihre Mitarbeiter. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, dass Sie als Arbeitgeber sicherstellen, dass die neu erworbenen Erkenntnisse nur in Ihrer Praxis eingesetzt werden und nicht einem neuen Arbeitgeber zugutekommen. Dies können Sie durch eine Rückzahlungsklausel in einem speziellen Fortbildungsvertrag mit Ihren Mitarbeitern sicherstellen.
Voraussetzung für die steuerfreie Erstattung der Fortbildungskosten und der dadurch angefallenen Reisekosten ist das überwiegende Interesse des Arbeitgebers an der Fortbildung. Eine Anrechnung auf die Arbeitszeit ist nicht Voraussetzung. Erfolgt eine zumindest teilweise Anrechnung, wird das Überwiegen des betrieblichen Interesses vermutet.
Angestellte Krankenhausärzte: Muss der Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligen?
Bei der Frage, in welchen Fällen der Arbeitgeber die entstehenden Teilnahmegebühren sowie die anfallenden Reise- und Übernachtungskosten übernehmen muss, gilt der Grundsatz, dass Sie als angestellter Krankenhausarzt diese Kosten selbst tragen müssen.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn zwischen dem Krankenhausträger und Ihnen ein sog. Fortbildungsvertrag besteht. Das ist in der Regel der Fall, wenn Ihr Arbeitgeber Sie darum bittet, an einer ganz bestimmten Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen, um in der Klinik künftig bestimmte Leistungen durchzuführen, und Sie dem zustimmen (was auch konkludent oder stillschweigend geschehen kann). In diesem Fall hat Ihr Arbeitgeber bzw. Ihr Klinikchef ein großes Interesse daran, dass Sie sich in einer bestimmten medizinischen Sparte fortbilden und somit mit höheren Qualifiaktionen der Klinik noch länger erhalten bleiben.
In so einem Fall wird in der Regel ein schriftlicher Fortbildungsvertrages mit Übernahme aller Kosten (Entgeltfortzahlung, Gebühren, Reise- und Übernachtungskosten) geschlossen.
Rückzahlungsklausel
Meistens wird im Vertrag eine sog. Rückzahlungsklausel aufgenommen, um zu vermeiden, dass das Krankenhaus Geld für Fortbildungen investiert und der Arzt nach Beendigung der Fortbildung kündigt und das Wissen in eine andere Klinik abwanderz.
Wichtig hierbei ist, dass eine solche Klausel Sie nicht unangemessen in Ihrem Grundrecht der Berufsfreiheit nach 4 Grundrecht gem. Art. 12 GG beeinträchtigt. Eine Lehrgangsdauer bis zu 2 Monaten rechtfertigt nur dann eine längere Bindung als ein Jahr nach Abschluss der Fortbildung, wenn durch die Teilnahme an dem Lehrgang eine besonders hohe Qualifikation verbunden mit überdurchschnittlichen Vorteilen für den Arbeitnehmer entsteht und die Fortbildung besonders kostenintensiv ist (Bundesarbeitsgericht vom 15.12.1993 - 5 AZR 779/93).
| Lesen Sie auch folgende Artikel zur zertifizierten Fortbildungspflicht:
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