Allgemeine Rahmenbedinungen der Bundesärztekammer zur Fortbildungspflicht

Inhaltliche Anforderungen an Fortbildungen – das ist erlaubt:
Inhalt der Fortbildung kann die Vermittlung fachspezifischer, interdisziplinärer und fachübergreifender (Er-)Kenntnisse sein sowie Übungen zu praktischer Fähigkeiten.
Außerdem können Sie Fortbildungen besuchen, die zur Verbesserung sozialer Kompetenzen dienen sowie Veranstaltungen zu Kommunikationstraining,  zum Umgang mit Patienten und Mitarbeitern sowie Führungsstil.
Qualitätsmanagement und Themen der evidenzbasierten Medizin sind ebenso Bestandteile ärztlicher Fortbildung.
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Fortbildungsinhalte müssen unabhängig vom individuellen Fortbildungsbedürfnis folgenden Kriterien standhalten:
- Nutzen für Patienten
- Verständlichkeit
- Relevanz und Aktualität
- Dem allgemeinen Stand der Wissenschaft entsprechend
- Anwendbarkeit des Erlernten in der beruflichen Praxis
- Nutzen für den Arbeitsablauf
- Transparenz (Kosten-Nutzen-Verhältnis/Qualitätssicherung/Fehlermanagement)
- Kritische Wertung im Kontext des Themenfeldes
- Unabhängigkeit von ideologischen und kommerziellen Interessen
- Konformität mit den Vorgaben der verfassten Ärzteschaft (Fortbildungssatzungen, Berufsordnungen)
- Konformität mit ethischen Grundsätzen (WHO-Deklaration)
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Weitere Informationen zu den Regelungen der Bundesärztekammer erhalten Sie auf deren Internetseite - hier klicken.
Diese Fortbildungsarten werden von den Kammern anerkannt
Gemäß (Muster-) Fortbildungsordnung setzt eine Anerkennung und Vergabe von Punkten eine Fortbildungseinheit von mindestens 45 Minuten Dauer und eine Zuordnung zu einer der folgenden Kategorien von Fortbildungsarten voraus:
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Selbststudium (Fachliteratur, audiovisuelle Lehr- und Lernmittel):
- Lektüre wissenschaftlicher Aufsätze in Zeitschriften und Fachbüchern (Kat. E)
- Nutzung audiovisueller Medien und entsprechender Online-Angebote ohne Lernerfolgskontrolle (Kat. E)
- Mediengestützte Fortbildung mit Lernerfolgskontrolle in Schriftform (Kat. D)
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Fortbildungsveranstaltungen:
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| Lernerfolgskontrolle: |
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| Lesen Sie auch folgende Artikel zur zertifizierten Fortbildungspflicht:
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Günter Stein gehört zu den erfolgreichsten Fachautoren Deutschlands. Er war jahrelang Chefredakteur des Wirtschaftsdiensts „Praxisführung aktuell“.
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