Die wichtigsten Fakten für Anbieter von CME-Fortbildungen: Das sollten Sie wissen

Wie kann ich meine Veranstaltung zertifizieren lassen?
Als Anbieter von medizinischen Fortbildungen müssen Sie bei der zuständigen Ärztekammer einen Antrag zur Anerkennung Ihrer Veranstaltung stellen, in deren Bereich die Fortbildung stattfindet. Diesen Antrag können Sie sich per E-Mail bei Ihrer zuständigen Kammer zuschicken lassen. Dieser ist Voraussetzung, damit Sie Ihre Fortbildung zertifizieren lassen können und somit CME-Punkte verteilen dürfen. Um eine rechtzeitige Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten, sollten Sie ca. 6 bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihren Antrag einreichen. Dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular müssen Sie ein Programm und eine Einladung, ggf. ein inhaltlicher und zeitlicher Ablaufplan, beifügen.
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Nach der Bearbeitung des Antrages erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Anerkennung Ihrer Fortbildungsveranstaltung mit der Angabe der Kategorie und der Anzahl der CME-Punkte (Punktebescheid).
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Mit Ihrem Bescheid erhalten Sie außerdem eine Musterteilnehmerliste und einen Musterteilnahmebescheid bzw. einen ablehnenden Bescheid sowie einen Gebührenbescheid (gesponserte Veranstaltungen und Veranstaltungen von Drittanbietern).Â
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Das erhalten Sie von der zuständigen Ärztekammer:
- Zertifizierungsbescheid
- Als Veranstalter erhalten Sie bei Anerkennung Ihrer Fortbildung von der zuständigen Ärztekammer für jede Veranstaltung eine Veranstaltungsnummer (VNR) sowie ein dazugehöriges Passwort. Sie benötigen außerdem einen Internet-Zugang sowie das elektronische Meldeformular.
- Muster der Teilnahmebescheinigung (Kopiervorlage)
- Teilnehmerliste
- Evaluierungsbögen in der von Ihnen gewünschten Menge
- Das Ergebnis der Evaluierung nach Auswertung der Bögen für die Gesamtveranstaltung und jeden Ihrer ReferentenÂ
![]() | Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundesärztekammer - hier klicken |
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Voraussetzungen für die Anerkennung Ihrer FortbildungÂ
Grundsätzlich anerkennungsfähig sind Fortbildungsveranstaltungen
- der Ärztekammern und deren Fortbildungsakademien und der Bundesärztekammer
- der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
- wissenschaftlich-medizinischer Fachgesellschaften und Berufsverbände
- der Institute und Kliniken der medizinischen Fakultäten der Universitätskliniken
- der Krankenhäuser
- medizinischer Akademien
- in Arztpraxen
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Grundsätzlich nicht anerkennungsfähig sind Fortbildungsveranstaltungen
- die den medizinethischen Grundsätzen und berufsrechtlichen Regelungen in der Berufsordnung widersprechen
- die nicht den allgemein akzeptierten aktuellen medizinischen Wissensstand vermitteln
- bei denen die Firmen- und Produktneutralität nicht gewährleistet ist
- die nicht arztöffentlich sind
- die ohne einen verantwortlichen ärztlichen Leiter geplant sind und  durchgeführt werden
- die darüber hinaus nicht nach den Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung geplant sind und durchgeführt werden
- die von einer anderen Ärztekammer abgelehnt wurden
- die zu kurzfristig oder nachträglich beantragt werden
Näheres zur Anerkennung von Qualitätszirkeln, Balintgruppen und Supervisionen finden Sie in der Verfahrensordnung zur Fortbildungszertifizierung der jeweiligen Ärztekammer.
Qualität der ärztlichen Fortbildung
Für die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen hinsichtlich Qualifikation der Referenten, Form des Vortrages, der Diskussion und Verwendung von Medien müssen Sie die Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung zu berücksichtigen.
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Die Kriterien guter ärztlicher Fortbildung orientieren sich an den Leitsätzen und Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung in ihrer jeweils aktuellen Version. Die wissenschaftliche Leiterin/der wissenschaftliche Leiter der Fortbildung verpflichtet sich durch Unterschrift, diese Leitsätze in der von ihr/ihm beantragten Fortbildung zu berücksichtigen.Â
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Wichtig: Sie können sich die Qualitätsanforderungen der Bundesärztekammer kostenlos herunterladen - klicken Sie hierfür auf das Downloadsymbol:
| Qualitätsanforderungen der Bundesärztekammer an (Präsenz-)Fortbildungen |
Das sollten Sie zur Dokumentation Ihrer Fortbildungen wissen
1. Das Prinzip der elektronischen Datenübermittlung
Um die enorme Datenflut zu bewältigen und die Fortbildungsprozesse zu verwalten, haben die Ärztekammern den so genannten Elektronischen Informationsverteiler (EIV) eingeführt, um die elektronische Erfassung und Übermittlung der CME-Punkte zu ermöglichen.
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Als Fortbildungsanbieter erhalten Sie für ihre anerkannte Fortbildungsveranstaltung eine einheitliche Veranstaltungsnummer (VNR) sowie ein dazugehöriges Passwort. Sie benötigen außerdem einen Internet-Zugang sowie das elektronische Meldeformular.
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Gleichzeitig erhalten Ärzte von ihrer zuständigen Ärztekammer eine so genannte Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) in Form eines Barcodes... weiterlesen >>
Aktuelle Meldung
Online-Fortbildungsportal für Vertragsärzte der KBV
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bietet Vertragsärzten im Arzneimittel-Infoservice (AIS) die Möglichkeit, sich online zu Themen der Arzneimittel und deren Verordnung fortzubilden und hierfür sog. CME-Punkte zu erwerben... weiterlesen >>
Veranstaltungstipp der Woche

Spezialkurs - Brachytherapie
In den Vorträgen und Praktika werden folgende Themen behandelt: Grundbegriffe über Therapievorrichtungen und deren Verwendung in der Medizin, umschlossene radioaktive Stoffe in der Medizin,... weiterlesen »
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Günter Stein gehört zu den erfolgreichsten Fachautoren Deutschlands. Er war jahrelang Chefredakteur des Wirtschaftsdiensts „Praxisführung aktuell“.
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